Beiträge
In der Generalversammlung vom 26. Juli 1988 hat die Generalversammlung von Handel und Gewerbe e.V. folgendes beschlossen:
1. Für die Mitglieder des Vereins Handel und Gewerbe e. V. werden Beiträge erhoben.
2. Es handelt sich um Jahresbeiträge, die ohne Rücksicht auf den Eintrittsmonat jeweils für das gesamte Jahr fällig werden.
3. Folgende Beiträge werden lt. Beschluß der Generalversammlung vom 11. November 2009 erhoben:
Für Betriebe, freiberuflich Tätige oder Gewerbetreibende bis zu drei Mitarbeitern,
einschließlich der Inhaber und mithelfenden Familienangehörigen,
beträgt der Jahresbeitrag 150 €
Bei vier bis einschließlich 20 Mitarbeitern 187,50 €
Bei 21 bis 50 Mitarbeitern 250 €
Bei mehr als 50 Mitarbeitern 375 €
4. Maßgeblich für die Berechnung der Mitarbeiter ist das arithmetische Mittel der im Jahr tätigen Mitarbeiter, welche am hiesigen Ort eingesetzt sind. Teilzeitkräfte und Auszubildende werden hierbei mit dem Faktor 0,5 berechnet.
5. Die Einteilung der Mitgliedsfirmen und die Festsetzung der Mitarbeiter wird vom Vorstand nach Anhörung des Mitglieds vorgenommen. Begründete Einsprüche der Mitglieder werden hierbei vom Vorstand berücksichtigt.
6. Die Zahlung erfolgt zwei Mal jährlich. Sie wird im Lastschriftverfahren durchgeführt und ist fällig jeweils am 1. März und am 1. September eines jeden Jahres. Jedes Mitglied erteilt unwiderruflich eine entsprechende Abbuchungserlaubnis. Der Vorstand ist berechtigt, in begründeten Einzelfällen vom Lastschriftverfahren abzuweichen und eine andere Zahlungsweise zu gestatten. Hierbei ist eine jährliche Bearbeitungsgebühr von10 € neben dem Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
Gültig ab dem 1. Januar 2010
